Nicht wehrpflichtig - Muss man die Militärmedizinische Kommission durchlaufen?.

Nicht wehrpflichtig - Muss man die Militärmedizinische Kommission durchlaufen?
Nicht wehrpflichtig - Muss man die Militärmedizinische Kommission durchlaufen?

Ein nicht wehrpflichtiger Bürger kann während des Krieges mobilisiert werden, wenn er diesen Status in Friedenszeiten erhalten hat. Die Militärmedizinische Kommission befasst sich mit dieser Frage, und erst nach ihrer Entscheidung kann eine Mobilisierung stattfinden. Dies berichtete der Jurist Dmitro Murach.

Im Falle, wenn im Militärausweis des Bürgers der Stempel 'nicht wehrpflichtig' steht, bedeutet dies, dass er in Friedenszeiten als untauglich für den Dienst anerkannt wird, aber in Kriegszeiten eingeschränkt tauglich ist. Diese Informationen erläuterte Dmitro Murach während eines Beratungsgesprächs mit einem der Bürger.

Doch trotz dieses Stempels ist die Möglichkeit, zur Militärmedizinischen Kommission geschickt zu werden, gemäß den aktuellen Gesetzen real. Die Entscheidung der WLK-Kommission wird entscheidend für die Rückkehr des Bürgers zur Militärregistrierung und die Möglichkeit seiner Mobilisierung sein.

Zusammenfassung

Der Stempel 'nicht wehrpflichtig' im Militärausweis garantiert nicht die vollständige Abwesenheit von Mobilisierung im Falle einer Verschärfung der militärischen Situation. Die Lösung dieser Frage basiert auf dem Ergebnis der Militärmedizinischen Kommission, die die Tauglichkeit des Bürgers für den Militärdienst unter Kriegsbedingungen bestimmt. Daher ist der angegebene Status nicht vollständig von der Möglichkeit einer Mobilisierung befreit.


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